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BGH, 07.05.2002 - 4 StR 109/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 62 StGB; § 63 StGB; § 67 d Abs. 2 StGB; § 67 e StGB; Art. 20 Abs. 3 GG
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Dauer; Aussetzung; Überprüfung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 4 StR 109/02
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB), welcher der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB aus den vom Landgericht angestellten Erwägungen hier nicht entgegensteht, wird bei den nach §§ 67 d Abs. 2, 67 e StGB zu treffenden Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein (vgl. BVerfGE 70, 297).